Bei der OEKO-TEX® ORGANIC COTTON Zertifizierung wird zur Gewährleistung der Produktsicherheit das gesamte Prüfprogramm des OEKO-TEX® STANDARD 100 durchgeführt. Zusätzlich werden Tests auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und Pestizide durchgeführt, um die Einhaltung des ökologischen Landbaus sicherzustellen. OEKO-TEX® hat einen neuen quantitativen GVO-Test entwickelt, der es ermöglicht, Verunreinigungen von Vermischungen in konventioneller Baumwolle gezielt zu unterscheiden. Falls ein qualitativer GVO-Test nicht bestanden wird, kann der quantitative GVO-Test klären, ob das Ergebnis auf eine Verunreinigung zurückzuführen ist.
Ja, Chemikalien, die mit dem OEKO-TEX® ECO PASSPORT zertifiziert sind oder in der ACP-Liste (Accepted Chemical Products) von OEKO-TEX® aufgeführt werden, können als geeignet für den OEKO-TEX® STANDARD 100 oder andere OEKO-TEX® Standards vermarktet werden. Ohne diese Zertifizierung oder Listung kann OEKO-TEX® jedoch nicht die Eignung der Chemikalie für die Verwendung in den genannten Standards überprüfen. In solchen Fällen ist es dem Hersteller oder Verkäufer der Chemikalie untersagt, das OEKO-TEX® Kennzeichen in irgendeiner Form in direktem Zusammenhang mit bestimmten Produkten zu verwenden. Wenn ein Chemikalienhersteller oder -händler die Eignung seiner Produkte ohne die OEKO-TEX® Zertifizierung oder Listung selbst bestätigt, gilt dies als Selbsterklärung. Diese "Selbsterklärungen" müssen als "unbestätigte Selbsterklärung" gekennzeichnet sein und dürfen nicht im Namen oder im Auftrag von OEKO-TEX® gemacht werden. In solchen Fällen dürfen die OEKO-TEX® Marken nicht verwendet werden, und OEKO-TEX® übernimmt keine Haftung für diese Behauptungen.