Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Zweck
    1. Die OEKO-TEX® Service GmbH (OEKO-TEX®) mit Sitz in Zürich, bietet Unternehmen verschiedene Zertifizierungen und Dienstleistungen an, um ihre Produkte durch unabhängige zugelassene Prüfinstitute überprüfen zu lassen und ihre Produktionsbedingungen sowie ihre Lieferkette im Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit zu optimieren. Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind Prüfungen, Auditierungen, Zertifizierungen und Lizenzerteilungen gemäß den OEKO-TEX® Standards. Das Kennzeichen "OEKO-TEX®" ist weltweit als Marke registriert und geschützt.
    2. Die von OEKO-TEX® zugelassenen Prüfinstitute (siehe Anhang 1) prüfen Produktproben sowie Betriebsstätten nach den Kriterien einer der angebotenen OEKO-TEX® Standards. Je nach OEKO-TEX® Standard, stellt OEKO-TEX® entweder ein Zertifikat aus, das zur Verwendung des OEKO-TEX® Labels berechtigt, erteilt eine Lizenz zur Nutzung des OEKO-TEX® Labels, oder liefert einen Statusreport.
    3. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen OEKO-TEX® und ihren Kunden, insbesondere betreffend der Voraussetzungen der Erteilung und Nutzung von OEKO-TEX® Zertifikaten und Lizenzen bzw. der Erteilung der Berechtigung zur Nutzung des OEKO-TEX®Labels.
    4. Mit der Publikation dieser ANB für alle OEKO-TEX® Standards beabsichtigt OEKO-TEX®,
      - eine einheitliche Erteilung und Nutzung der verschiedenen OEKO-TEX® Kennzeichen sicher zu stellen, und
      - interessierte Dritte (Unternehmen, Konsumenten, Verkaufsplattformen, Verbände, Medien u.a.) über die Bedingungen, zu denen die OEKO-TEX® Kennzeichen dem Verkehr zur Verfügung gestellt werden zu informieren.
  2. Definitionen
    Die unten aufgeführten Begriffe, die in diesen ANB Verwendung finden, sind wie folgt:

    ACP

    Aktive chemische Produkte sind modifizierte Polymere, Zubereitungen und chemische Substanzen, die in der Textilindustrie verwendet werden und in Fasern eingearbeitet oder in einer späteren Produktionsstufe hinzugefügt werden.

    ANB

    die vorliegenden Nutzungsbedingungen.

    Prüfinstitut

    ist ein von der OEKO-TEX® Service GmbH zugelassenes Institut, das berechtigt ist, Tests, Audits und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit OEKO-TEX® Produkten durchzuführen.

    OEKO-TEX® Account

    ist das von OEKO-TEX® zur Verfügung gestellte Self-Service Portal, das einem Kunden Zugang zur myOEKO-TEX Datenbank und zu weiteren Dienstleistungen erlaubt.

    OEKO-TEX® Label

    die Marke OEKO-TEX® zusammen mit dem Kennzeichen des entsprechenden OEKO-TEX® Standards, der Zertifikatsnummer, dem Prüfinstitut, Claim und OEKO-TEX® Website.

    OEKO-TEX® Marke

    bezeichnet die Marke OEKO-TEX®, welche international geschützt ist.

    OEKO-TEX®

    ist die Gesellschaft OEKO-TEX® Service GmbH mit Sitz in Zürich, Schweiz, welche berechtigt ist, Nutzungsrechten an der OEKO-TEX® Marke bzw. dem OEKO-TEX® Label zu erteilen.

    OEKO-TEX® Gemeinschaft

    bezeichnet die Internationale Gemeinschaft für Forschung und Prüfung auf dem Gebiet der Textil-und Lederökologie bestehend aus der OEKO-TEX® Service GmbH und den von ihr zugelassenen Prüfungsinstituten.

    OEKO-TEX® Standards

    sind technische Kriterien und Herstellungsbedingungen für Produkte und Betriebe, die von OEKO-TEX® erlassen werden.

    Prüfbericht

    ist ein Bericht, der darüber Auskunft gibt, ob eine Ware die Kriterien eines OEKO-TEX® Standard erfüllt.

    Auditbericht

    ist ein Bericht, der darüber Auskunft gibt, ob ein Betrieb die Kriterien eines OEKO-TEX® Standards erfüllt.

    Statusreport

    ist ein Bericht über die Leistungen eines Unternehmens gemäß einem jeweiligen OEKO-TEX® Standard.

    Zertifikat

    ist die Bestätigung über die Einhaltung der von einem OEKO-TEX® Standard vorgeschriebenen Kriterien und berechtigt zur Führung des OEKO-TEX® Labels.

  3. Anwendungsbereich
    1. Diese ANB gelten für alle OEKO-TEX® Standards und deren Kennzeichen. Eine aktuelle Liste der OEKO-TEX® Standards findet sich auf der Website www.oeko-tex.com.
    2. Diese ANB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und OEKO-TEX®. Zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prüfinstitute und den OEKO-TEX® Standards bilden sie die abschließende rechtliche Grundlage für die Angebote und Dienstleistungen der OEKO-TEX® Gemeinschaft.
  4. Einleitung des Verfahrens auf Prüfung
    1. Der Kunde kann einen Antrag auf Prüfung bzw. Auditierung und Zertifizierung oder Lizenzierung oder auf Erstellung eines Statusberichts an ein Prüfinstitut oder an OEKO-TEX® stellen. Der Antrag kann über Internet (www.oeko-tex.com) oder schriftlich erfolgen. Mit Einreichen des rechtsverbindlich unterzeichneten bzw. autorisierten Antrags bestätigt der Kunde die Richtigkeit der eingereichten Angaben.
    2. Bei Anträgen, die OEKO-TEX® direkt eingereicht werden, vermittelt OEKO-TEX® dem Kunden ein zugelassenesPrüfinstitut, welches mit dem Kunden einen Vertrag zur Prüfung einer Ware, Auditierung eines Betriebs oder Erstellung eines Statusreports auf Grundlage eines OEKO-TEX® Standards abschließen kann. Das zugelassene Prüfinstitut ist nicht zum Vertragsschluss mit dem Kunden verpflichtet.
    3. Das mit dem Antrag befasste Prüfinstitut prüft den Antrag auf Vollständigkeit und – soweit möglich – auf Richtigkeit der gemachten Angaben. Es darf weitere Informationen und Dokumente anfordern, sofern dies nach seinem Ermessen sachdienlich ist.
    4. Die Prüfung und/oder Auditierung richtet sich nach diesen ANB, den anwendbaren OEKO-TEX® Standards und dem mit dem Prüfinstitut abgeschlossenen Vertrag.
    5. Mit Einreichung des Antrags durch den Kunden bei OEKO-TEX® oder einem Prüfinstitut werden diese ANB sowie die auf den Antrag des Kunden anwendbaren standardspezifischen Dokumente rechtlich bindend.
  5. Bedingungen der Prüfung, Auditierung, Zertifizierung, Lizenzierung
    1. Für die Prüfung und/oder Auditierung bzw. die Zertifizierung und/oder Lizenzerteilung sind grundsätzlich die Bedingungen und Kriterien (z.B. Grenzwerte u.a.) des entsprechenden OEKO-TEX® Standards im Zeitpunkt der Einreichung des Antrags maßgebend. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen im anwendbaren OEKO-TEX® Standard.

      Die Einhaltung der spezifischen Standards wird auf Basis von Untersuchungen eines zugelassenen Prüfinstituts oder vonOEKO-TEX® geprüft. Sind die Bedingungen und Kriterien eingehalten, kann OEKO-TEX® je nach OEKO-TEX® Standard dem Kunden ein Zertifikat ausstellen, eine Lizenz erteilen oder einen Statusreport zustellen.

      Das Zertifikat und die Erteilung einer Lizenz berechtigen den Kunden für die Gültigkeitsdauer des Zertifikats bzw. der Lizenz zur Nutzung des entsprechenden OEKO-TEX® Labels nach Maßgabe dieser ANB, der jeweils anwendbaren Satzungen und Reglemente bzw. der lizenzvertraglichen Abmachungen.

      Der Statusreport kann vom Kunden als Beleg für die Erreichung gewisser Vorgaben verwendet werden, bspw. in seiner Werbung oder zu anderen Zwecken.
    2. Der Kunde (Antragsteller) ist verpflichtet, die im Rahmen des entsprechenden OEKO-TEX® Standards festgelegten Bedingungen undKriterien jederzeit einzuhalten.
    3. Sofern der Kunde die im entsprechenden OEKO-TEX® Standard festgelegten Bedingungen oder Kriterien nicht einhält, behält sich OEKO-TEX® vor, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zu kündigen, die betroffenen Zertifikate und Lizenzen zu entziehen und den Zugang zu den entsprechenden OEKO-TEX® Accounts zu sperren.
  6. Konformitätserklärung, Verhaltenskodex, Audit
    1. Konformitätserklärung
      1. Sofern ein OEKO-TEX® Standard neben dem Antrag auch die Abgabe einer Konformitätserklärung verlangt, ist diese mittels des von OEKO-TEX® bereitgestellten Formulars zu erklären und dem zuständigen Prüfinstitut einzureichen.
      2. Mit Abgabe einer Konformitätserklärung verpflichtet sich der Kunde (Antragsteller), die für das Prüfmuster ermittelten Prüfergebnisse für alle zertifizierten Artikel einzuhalten. Wird eine Abweichung zwischen einem nachträglich getesteten Warenmuster und dem Prüfmuster festgestellt, welche zur Folge hat, dass die Kriterien des betreffenden Standards nicht eingehalten sind, kann OEKO-TEX® dem Kunden das Zertifikat und die Berechtigung, die entsprechenden OEKO-TEX® Kennzeichen bzw. das OEKO-TEX® Label zu verwenden, gemäß Ziffer 7.5 mit sofortiger Wirkung entziehen.
      3. Der Kunde verpflichtet sich, OEKO-TEX® und das zuständige Prüfinstitut unverzüglich zu benachrichtigen, falls sich Veränderungen an den Materialien und deren Gemischen, technischen Verfahren, Rezepturen oder Lieferbeziehungen ergeben. Bei Missachtung dieser Pflicht kann OEKO-TEX® dem Kunden das Zertifikat oder die Lizenz und die damit verbundene Berechtigung, die entsprechenden OEKO-TEX® Kennzeichen bzw. das entsprechende OEKO-TEX® Label zu verwenden, gemäß Ziffer 7.5 mit sofortiger Wirkung entziehen.
      4. OEKO-TEX® und das zuständige Prüfinstitut können zu jedem Zeitpunkt verlangen, dass der Kunde erneut eine Konformitätserklärung einreicht.
      5. Der Kunde legt OEKO-TEX® und dem zuständigen Prüfinstitut dar, welche Vorkehrungen (z.B. Qualitätssicherungssystem) er getroffen hat, um die Konformität des jeweils zertifizierten Artikels oder Betriebs mit den geforderten Bedingungen und Kriterien für die Dauer des Zertifikats bzw. der Lizenz oder des Statusberichts sicher zu stellen. Mit seiner Konformitätserklärung bestätigt der Kunde, dass er in der Lage ist, die Umsetzungder getroffenen Vorkehrungen dauerhaft sicher zu stellen.
    2. Verhaltenskodex
      1. Mit Stellung seines Antrags auf Prüfung stimmt der Kunde dem im jeweiligen OEKO-TEX® Standard formulierten Verhaltenskodex ("Code of Conduct"), insofern vorhanden, zu. Damit verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der im jeweiligen Code of Conduct festgelegten Grundsätze.
    3. Audit
      1. Sofern in einem OEKO-TEX® Standard angekündigte oder unangekündigte Audits vorgesehen sind, muss das Prüfinstitut die Produktionsabläufe und die qualitätssichernden Massnahmen vor Ort überprüfen. Die Kosten des Audits werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Jeder Kunde wird mindestens alle drei Jahre auf diese Weise überprüft.
      2. Der Kunde akzeptiert, dass Auditoren der Prüfinstitute oder der OEKO-TEX® seinen Betrieb besuchen und im Hinblick auf einen laufenden Zertifizierungs- oder Lizenzierungsprozess gemäß den Vorgaben des entsprechenden Auditprotokolls des jeweiligen OEKO-TEX® Standards auditieren dürfen. Dasselbe gilt für wiederkehrende Audits gemäß Ziffer 6.3.1.
      3. Soweit Audits für die Zertifizierung vorgesehen sind, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass im Zuge des Zertifizierungsprozesses und während der Gültigkeitsdauer des entsprechenden OEKO-TEX® Zertifikats einer oder mehrere von OEKO-TEX® bevollmächtigte Auditoren eines Prüfinstituts alle relevanten Betriebe des Kunden an Werktagen während der üblichen Betriebszeiten zu einer beliebigen Zeit angekündigt (d. h. mit vorheriger schriftlicher Mitteilung) oder unangekündigt besuchen können. Der Kunde unterstützt die Audits und gewährt den Auditoren Zugang zu allen von ihnen gewünschten Bereichen. Er sorgt dafür, dass die Auditoren Zugriff auf alle benötigten Informationen erhalten. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann ihm die Erteilung des Zertifikats oder der Lizenz verweigert bzw. das bereits erteilte Zertifikat oder die bereits erteilte Lizenz entzogen werden.
      4. Im Rahmen des Audits ist es dem Auditor erlaubt, ausschließlich zur Dokumentation, zu fotografieren. Dies umfasst insbesondere alle Bereiche, die den Umweltschutz, die Arbeitssicherheit, soziale Arbeitsbedingungen und Präventionsmaßnahmen betreffen. Die aufgenommenen Bilder werden ausschließlich zur internen Dokumentation von OEKO-TEX® bzw. dem Prüfinstitut verwendet. Betriebsgeheimnisse werden gewahrt. Während der Audits ist es den Auditoren erlaubt, Gespräche mit Arbeitern/Arbeiterinnen zu führen. Diese Gespräche sollen in einem privaten Raum stattfinden, ohne dass andere Mitarbeiter des Betriebs dabei anwesend sind. Die zu befragenden Arbeiter/innen werden ausschließlich von den Auditoren ausgewählt. Ferner ist es dem Auditor gestattet, Stichproben (z.B. Material-, Abwasserproben) zu ziehen oder deren Prüfung anzufordern.
      5. Falls der Zutritt für ein Audit verweigert wird, wird ein erneut notwendig werdendes Audit ebenfalls in Rechnung gestellt. Bei anhaltender Zutrittsverweigerung kann das Zertifikat oder die Lizenz und damit die Berechtigung zur Auszeichnung von Waren oder einer Betriebsstätte mit bestimmten OEKO‑TEX® Label abgelehnt oder mit sofortiger Wirkung entzogen werden.
      6. Wird im Rahmen eines angekündigten oder unangekündigten Audits festgestellt, dass die Kriterien des anwendbaren Standards nicht eingehalten werden, kann OEKO-TEX® die Ausstellung eines Zertifikats oder die Erteilung einer Lizenz verweigern, oder dem Kunden das Zertifikat bzw. die Lizenz und die damit verbundene Berechtigung zur Führung des OEKO-TEX® Labels gemäßZiffer 7.5 mit sofortiger Wirkung entziehen.
  7. Zertifikat, Lizenz, Statusreport
    1. Erteilungsverfahren und Eigenschaften von Zertifikaten, Lizenzen und Statusreports
      1. Das Prüfinstitut prüft, ob die Kriterien und Bedingungen für den jeweiligen OEKO-TEX® Standard erfüllt sind. Es dokumentiert seine Prüfung je nach anwendbarem Standard in einem Prüf- bzw. Auditbericht, oder hält das Ergebnis seiner Prüfung in einem Statusreport fest.
      2. Die Erteilung eines Zertifikats setzt einen Prüf- oder Auditbericht voraus. Die Erteilung einer Lizenz kann auf der Grundlage von zertifizierten Produkten und/oder Betriebsabläufen erteilt werden.
      3. Ein OEKO-TEX® Zertifikat berechtigt den Kunden, während der Dauer seiner Gültigkeit, für das geprüfte Produkt oder den geprüften Betrieb das OEKO-TEX® Label zu führen. Es bescheinigt, dass im Rahmen einer Produktprüfung oder eines Betriebsaudits die im betreffenden OEKO-TEX® Standard vorgeschriebenen Kriterien und Bedingungen als erfüllt festgestellt worden sind.

        Jedem Zertifikat wird bei Erstausstellung eine Nummer zugewiesen, die sich bei einer nahtlosen Verlängerung des Zertifikats nicht verändert. Diese Nummer ist auf dem OEKO-TEX® Label abgebildet. Wird ein Zertifikat nicht nahtlos verlängert, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die bei der Erstausstellung zugewiesene Nummer weiterführen zu können. Bei der Verwendung eines OEKO-TEX® Labels hat der Kunde die für die Führung des jeweiligen Labels anwendbaren aktuellen Markensatzungen bzw. -reglemente und die aktuellen ANB einzuhalten.
      4. Eine Lizenz ist die von OEKO-TEX® als Markeninhaberin oder als Lizenznehmerin dem Kunden vertraglich eingeräumte, nicht ausschliessliche Befugnis, das gemäß dem anwendbaren OEKO-TEX® Standard für das jeweils zertifizierte Produkt oder den zertifizierten Betrieb vorgesehene OEKO-TEX® Label unter Beachtung der Bestimmungen des jeweils anwendbaren OEKO-TEX® Standards, dieser ANB sowie allfälliger gesonderter vertraglicher Abmachungen zu verwenden.
    2. Waren
      1. Für Produkte beträgt die Gültigkeitsdauer eines Zertifikats bzw. einer Lizenz maximal 12 Kalendermonate seit Ausstellung des Zertifikats bzw. Erteilung der Lizenz.
      2. Falls sich die Bedingungen oder Kriterien eines OEKO-TEX® Standards verändern, bleibt die Gültigkeit des Zertifikats oder der Lizenz bis zu deren Ablauf bestehen. Ein Zertifikat bezieht sich immer auf die Bedingungen und Kriterien, die zum Ausstellungszeitpunkt des Zertifikats gelten bzw. auf diejenigen, auf die im Prüfbericht, der dem Zertifikat zugrunde liegt, Bezug genommen wird.

        Mit Beantragung einer Verlängerung eines Zertifikats oder einer Lizenz erkennt der Kunde die aktualisierten Bedingungen und Kriterien des jeweiligen OEKO-TEX® Standards an.
    3. Betriebsstätte
      1. Die Gültigkeitsdauer eines Zertifikats für eine Betriebsstätte ist auf maximal 36 Kalendermonaten seit Erteilung begrenzt.
      2. Falls sich die Bedingungen oder Kriterien eines OEKO-TEX® Standards für die Zertifizierung einer Betriebsstätte während der Zertifikatslaufzeit verändern, gelten für Kontrollaudits die neuen Bedingungen und Kriterien. Mit Einwilligung in ein Kontrollaudit erkenntder Kunde (Antragsteller) die jeweils aktuellen Bedingungen und Kriterien an.
      3. Statusreports sind für den darin jeweils genannten Stichtag gültig.
    4. Verlängerung
      1. Bei Ablauf eines Zertifikates oder einer Lizenz ist der Kunde berechtigt, eine Verlängerung zu beantragen. Für einen Antrag auf Verlängerung gelten die Regeln und Bedingungen gemäß Ziffer 4 dieser ANB. Die Zertifikatsnummer bleibt vorbehaltlich Ziffer 7.1.3 dieser ANB erhalten.
      2. Prüf- und Auditberichte sowie Statusreports können nicht verlängert, sondern müssen neu beantragt werden. Sie erhalten jeweils eine neue Nummer.
    5. Entzug und Missbrauch von Zertifikaten, Lizenzen
      1. Ein abgelaufenes oder von OEKO-TEX® entzogenes Zertifikat oder eine abgelaufene, gekündigte oder entzogene Lizenz darf im Verkehr nicht mehr verwendet und es darf nicht mehr darauf verwiesen werden. Mit Kündigung, Entzug oder Ablauf eines Zertifikats oder einer Lizenz fallen sämtliche Nutzungsrechte betreffend das damit verbundene OEKO-TEX® Kennzeichen bzw. OEKO-TEX® Label dahin.
      2. Die Entziehung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die im Antrag mitgeteilte Adresse.OEKO-TEX® ist berechtigt, den Entzug von Zertifikaten und Lizenzen zu veröffentlichen.
      3. Ein Zertifikat oder eine Lizenz wird von OEKO-TEX® entzogen, wenn festgestellt wird, dass die vom Kunden gemachten Angaben nicht korrekt sind oder waren, oder eine Änderung der angewendeten technischen oder herstellungsbezogenen Kriterien nicht sofort OEKO-TEX® und/oder dem zuständigen Prüfinstitut gemeldet werden. Ein Zertifikat oder eine Lizenz wird auch dann entzogen, wenn die zertifizierten Waren nicht mehr die Bedingungen und Kriterien des betreffenden OEKO-TEX® Standards erfüllen.
      4. Wenn der Kunde ein zertifiziertes Produkt oder zertifizierte Betriebsabläufe ohne vorgängige Genehmigung von OEKO-TEX® signifikant ändert, kann das Zertifikat und damit die Berechtigung zur Verwendung der betreffenden OEKO-TEX® Labels mit sofortiger Wirkung entzogen werden.
      5. OEKO-TEX® kann entzogene Zertifikate und Lizenzen nur dann wieder in Kraft setzen, wenn die Ursache für den Entzug behoben und die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen dokumentiert und an das zuständige Prüfinstitut übermittelt wurden. Die getroffenen Maßnahmen und deren Umsetzung werden, sofern von OEKO-TEX® als erforderlich betrachtet, vor Ort überprüft. Die entsprechenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
      6. OEKO-TEX® ist berechtigt, jeglichen Missbrauch eines ausgestellten Zertifikats, einer Lizenz oder von damit verbundenen Kennzeichen mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
  8. Aktive Chemische Produkte (ACP)
    1. Zweck
      1. Ein Kunde darf nur solche ACP für die Herstellung und Verarbeitung von OEKO-TEX® zertifizierten Produkten  (bis  zur  empfohlenen  Höchstkonzentration  im  fertigen  Textil)  verwenden,  die  von OEKO-TEX® anerkannt und auf ihrer Liste der zugelassenen ACP ("ACP-Liste") aufgeführt sind.
      2. OEKO-TEX® erkennt an und nimmt ACP nur dann in ihre Liste auf, wenn sie von unabhängigen Toxikologen kontrolliert und als unschädlich für die menschliche Gesundheit beurteilt wurden und wie bezeichnet und vorgesehen eingesetzt werden.
      3. Eine Liste aller von OEKO-TEX® anerkannten ACP ist auf www.oeko-tex.com abrufbar.
      4. Die in der ACP-Liste aufgeführten ACP stimmen mit der aktuellen europäischen Gesetzgebung gemäß Artikel 95(2) der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) überein.
    2. Bedingungen zur Aufnahme in die ACP-Liste
      1. ACP können von OEKO-TEX® auf Antrag eines Kunden anerkannt werden. Der ACP-Antrag ist mit ergänzender Dokumentation OEKO-TEX® einzureichen. OEKO-TEX® kann einen vollständig ausgefüllten Antrag an mindestens zwei sowohl von den Prüfinstituten wie auch voneinander unabhängigen Toxikologen weiterleiten. Die Toxikologen überprüfen die ACP auf ihre Unschädlichkeit für die menschliche Gesundheit, falls die Produkte wie bezeichnet und vorgesehen eingesetzt werden. Falls ACP von den Toxikologen als unschädlich angesehen werden, kann dem Kunden ein Bestätigungsbericht ausgestellt und das jeweilige ACP in die ACP-Liste aufgenommen werden. Die Prüfung und der Eintrag erfolgen auf Kosten des Antragsstellers. 
      2. Die in die ACP-Liste aufgenommenen ACP sind nicht als von OEKO-TEX® empfohlene oder zertifizierte Produkte zu verstehen. OEKO-TEX® lehnt jegliche Haftung für solche Einträge ab. Die Aufnahme in die ACP-Liste erfolgt auf alleinige Verantwortung des jeweiligen Antragstellers.
      3. Die Aufnahme in die ACP-Liste erfolgt für eine unbeschränkte Dauer. Die Validität des Prüfungsergebnisses des gelisteten ACP kann von OEKO-TEX® regelmäßig überprüft werden.
      4. OEKO-TEX® behält sich das Recht vor, basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, ACP nach eigenem Ermessen und ohne Information des Antragsstellers von der ACP-Liste zu streichen. Aus einer Streichung von ACP aus der Liste können keine Rechtsansprüche hergeleitet werden.
      5. Ein Eintrag von ACP in die Liste der OEKO-TEX® berechtigt nicht zur Nutzung eines OEKO-TEX® Kennzeichens.
  9. Recht zur Verwendung eines OEKO-TEX® Kennzeichens bzw. Labels
    1. Zertifikat bzw. Lizenz
      1. Die Ausstellung eines Zertifikats bzw. die Erteilung einer Lizenz berechtigen den Kunden, die zertifizierten bzw. geprüften Waren oder Betriebsstätten unter Beachtung des anwendbaren OEKO-TEX® Standards, der Markensatzungen und -reglemente sowie dieser ANB mit dem entsprechenden OEKO-TEX® Label zu kennzeichnen und zu bewerben.
      2. Das Recht zur Nutzung eines OEKO-TEX® Labels ist an die Gültigkeit des entsprechenden Zertifikats bzw. der Lizenz geknüpft. Erlischt die Gültigkeit des Zertifikats bzw. der Lizenz, oder wird das Zertifikat bzw. die Lizenz dem Kunden nach Maßgabe dieser ANB entzogen, erlischt auch die Berechtigung zur Verwendung der entsprechenden OEKO-TEX® Kennzeichen bzw. des OEKO-TEX® Labels mit sofortiger Wirkung.
    2. OEKO-TEX® Standards ohne Zertifikat
      1. Wo ein OEKO-TEX® Standard nur die Ausstellung eines Statusreports vorsieht, gewährt OEKO-TEX®  keine Lizenz zur Nutzung von OEKO-TEX® Kennzeichen und dem Kunden ist die Verwendung von OEKO-TEX® Kennzeichen untersagt.
    3. Unzulässige Verwendung eines OEKO-TEX® Kennzeichens
      1. Wird ein Produkt oder eine Betriebsstätte trotz Entzug des Zertifikats oder der Lizenz mit einem OEKO-TEX® Kennzeichen oder Label gekennzeichnet, ist OEKO-TEX® nach erfolgloser Unterlassungsaufforderung berechtigt, den Zertifikats- oder Lizenzentzug in angemessener Weise zu veröffentlichen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten. Dasselbe gilt auch im Falle eines anderweitig unzulässigen Gebrauchs von Kennzeichen der OEKO-TEX®.
  10. Respektierung des geistigen Eigentums der OEKO-TEX®
    Die Ausstellung eines Zertifikats bzw. Erteilung einer Lizenz gewährt dem Kunden keinerlei über die in Ziffer 9 oben ausdrücklich genannten Nutzungsrechte hinausgehenden Befugnisse oder Rechte an den OEKO-TEX® Standards. Der Kunde ist als Lizenznehmer verpflichtet, die Vorschriften der OEKO-TEX® Standards sowie die Satzungen und Reglemente, Lizenz- und anderweitigen Benutzungsvorschriften der an ihn gemäßdiesen ANB eingeräumten Rechte zur Nutzung von OEKO-TEX® Kennzeichen jederzeit einzuhalten.
  11. Vorschriften für die Nutzung derOEKO-TEX® Kennzeichen
    Der Kunde hat insbesondere folgende Bedingungen zu beachten, wenn er OEKO-TEX® Kennzeichen aufgrund eines Zertifikats oder einer Lizenz verwendet:
    1. Grundsatz
      1. Die Benutzung der OEKO-TEX® Kennzeichen darf nicht den Anschein erwecken, dass mehr oder andere Waren und/oder Betriebe zertifiziert oder lizenziert sind, als dies tatsächlich der Fall ist.
      2. Die OEKO-TEX® Kennzeichen dürfen ausschliesslich in der von OEKO-TEX® zur Verfügung gestellten Form als Label verwendet werden. Die Verwendung einzelner Labelbestandteile (z.B. Dachmarke "OEKO-TEX®", Logo, Name und/oder Icon der einzelnen OEKO-TEX® Standards) ist, sofern nachfolgend nicht ausdrücklich anders geregelt (siehe Ziffer 11.4), untersagt. Im Zweifelsfall ist vor einer bestimmten Verwendung die schriftliche Zustimmung von OEKO-TEX® (info@oeko-tex.com) einzuholen.
      3. Die Angaben zur graphischen Gestaltung und Nutzung des OEKO-TEX® Labels sind für die einzelnen OEKO-TEX® Standards im Anhang des jeweiligen Standards dargelegt.
      4. Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung der in dieser Ziffer genannten Benutzungsvorschriften wesentlich für die Nutzung der OEKO-TEX® Kennzeichen (Marken, Labels usw.) ist. Ein Verstoß kann zum Entzug des Zertifikats oder der Lizenz führen und damit zum Erlöschen der Lizenz und der Berechtigung zur Nutzung des jeweiligen Kennzeichnens.
    2. Verwendung des OEKO-TEX® Labels auf Waren
      1. Zwischenprodukt
        Handelt es sich bei der zertifizierten Ware um ein Zwischenprodukt oder eine Komponente, muss das Label auf der Verpackung des Zwischenproduktes oder der Komponente angebracht werden.
      2. Endprodukt
        Das Label eines entsprechenden OEKO-TEX® Standards ist, soweit möglich, auf den Waren selbst anzubringen. Sofern es sich bei den zertifizierten Waren um Endprodukte handelt, ist das entsprechende Label auf der Ware selbst oder auf deren direkter Verpackung anzubringen.

        Ein Endprodukt darf nur mit einem OEKO-TEX® Label versehen werden, wenn das Endprodukt selbst zertifiziert wurde. Sind lediglich alle Komponenten oder Zwischenprodukte zertifiziert, nicht aber das Endprodukt selbst, darf kein OEKO-TEX® Label angebracht werden.
    3. Verwendung der OEKO-TEX® Labels in der Produktwerbung
      Sofern ein OEKO-TEX® Label nicht nur direkt auf Waren und Verpackungen, sondern auch in der Kommunikation verwendet wird, dürfen nur diejenigen Waren mit einem OEKO-TEX® Label beworben werden, welche tatsächlich zertifiziert sind. Der Zusammenhang mit dem zertifizierten Produkt muss jederzeit und für jedermann erkennbar sein. So darf ein OEKO-TEX® Label in Broschüren, Katalogen, Online-Shops oder anderen Medien immer nur in Verbindung mit demjenigen Produkt abgebildet werden, dessen Zertifikatsnummer bzw. Produkt-ID es trägt. Handelt es sich um gedruckte Werbung, muss die Platzierung des OEKO-TEX® Labels neben den zertifizierten Produkten erfolgen. Sofern nicht das Label selber abgebildet wird, muss die korrekte Angabe von Zertifikatsnummer bzw. Produkt-ID und Prüfinstitut enthalten sein.
    4. Verwendung der Bezeichnung "OEKO-TEX®" bzw. des jeweiligen OEKO-TEX® Standards
      Die Verwendung der Bezeichnung "OEKO-TEX®" in der Werbung als geschriebener Text ist nur in Kombination mit der Angabe des entsprechenden OEKO-TEX® Standards erlaubt und muss immer den Hinweis ® enthalten.

      Die Verwendung der Marke "OEKO-TEX®" in Kombination mit der Angabe des entsprechenden OEKO-TEX® Standards ist in einem geschriebenen Text nur insoweit zulässig, als sich dieser direkt auf die zertifizierten Waren oder den zertifizierten Betrieb bezieht.

      In allen Fällen ist die Bezeichnung "OEKO-TEX®" immer mit dem ®-Zeichen zu verwenden.
    5. Verwendung des Werbelabels in der Unternehmenskommunikation
      Das Werbelabel zeigt das Logo des betreffenden OEKO-TEX® Standards und eine entsprechende Nummer.  Der Kunde darf sein Werbelabel für seine nicht-artikelspezifische Werbung (unternehmensbezogene Werbung) einsetzen. Ein Werbelabel ist ausschließlich für Markenunternehmen und Händler, die über mindestens ein gültiges OEKO-TEX® Zertifikat oder eine OEKO-TEX® Lizenz verfügen, vorgesehen. Eine Auszeichnung von  Zwischen- und Endprodukten mit einem Werbelabel ist nicht gestattet.
    6. Verwendung des OEKO-TEX® Labels für Betriebsstätten
      Der Kunde darf das OEKO-TEX® Label entsprechend dem zugehörigen gültigen Zertifikat für unternehmensbezogene Werbung einsetzen. Eine Auszeichnung von Zwischen- und Endprodukten mit einem Label für Betriebe ist nicht gestattet. Der Kunde ist nicht befugt, das Label oder die Lizenz für seine Betriebszertifizierung an Dritte weiterzugeben.
    7. Verwendung durch vertraglich verbundene Dritte
      Der Kunde ist verpflichtet, seine Vertragspartner über die korrekte Verwendung der OEKO-TEX® Kennzeichen und des OEKO-TEX® Labels gemäßdiesen ANB, den jeweils anwendbaren OEKO-TEX® Standards sowie den in dieser Ziffer 11 enthaltenen Kennzeichnungsregeln zu informieren und die Einhaltung dieser Bestimmungen und  Kennzeichnungsregeln im zumutbaren Rahmen regelmäßig zu überprüfen. Den Vertragspartnern ist es untersagt, an Labeln, die vom Zertifikatsinhaber angebracht wurden, Änderungen vorzunehmen.
    8. Ahndung von Verstößen
      Verstößt der Kunde gegen diese ANB oder die entsprechenden Vorschriften und Regeln gemäß dem auf ihn anwendbaren Standard, wird er von OEKO-TEX® abgemahnt und aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen.

      Wird der vertragswidrige Zustand nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, behält sich OEKO-TEX® vor, das Zertifikat oder die Lizenz zu entziehen oder eine Verlängerung abzulehnen sowie rechtliche Schritte gegen die Vertragsverletzung und unberechtigte Nutzung der OEKO-TEX® Kennzeichen einzuleiten.
  12. Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Markenverwendung
    1. Kooperation mit OEKO-TEX®
      1. Hegt ein Prüfinstitut oder ein Kunde den Verdacht auf eine falsche Kennzeichenverwendung, eine Markenrechtsverletzung oder einen Markenmissbrauch oder verfügt ein Prüfinstitut oder ein Kunde über Informationen bzw. Dokumente, die OEKO-TEX® bei der Durchsetzung von Schutzrechten unterstützen könnten, ist das Prüfinstitut bzw. der Kunde verpflichtet, OEKO-TEX® unverzüglich zu orientieren und OEKO-TEX® diese Informationen bzw. Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dasselbe gilt, falls einem Prüfinstitut oder einem Kunden ein Missbrauch bei der Verwendung von OEKO-TEX® Zertifikaten, Prüf- oder Auditberichten und/oder Statusreports bekannt wird.
      2. Hat der Kunde Kenntnis von Umständen, die auf eine Unvereinbarkeit der Produktionsbedingungen für die Herstellung der Rohmaterialien oder Halbfabrikate, aus welchen seine zertifizierten Textilien oder chemischen Produkte hergestellt sind, mit in westlichen Industriestaaten geltenden Produktionsstandards hindeuten, ist er verpflichtet, diese Umständeunverzüglich OEKO-TEX® zu melden.
    2. Verpflichtungen gegenüber Abnehmern des Kunden
      Der Kunde verpflichtet sich zur vertraglichen Überbindung der Kennzeichenregeln und anderer mit dem Gebrauch der OEKO-TEX® Kennzeichen zusammenhängender Regelungen sowie dieser ANB an seine Vertragspartner. Bei Verstößen gegen die Kennzeichenregeln durch einen Vertragspartner, ist der Kunde verpflichtet, seinen Vertragspartner zur Einhaltung der Kennzeichenregeln anzuhalten.
  13. OEKO-TEX® Qualitätssicherung
    OEKO-TEX® ist berechtigt, während der Laufzeit des Zertifikats oder der Lizenz bis zu zwei stichprobenartige Kontrollprüfungen bzw. Audits an den zertifizierten und/oder lizenzierten Produkten oder Betriebsstätten vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Wird hierbei eine Abweichung von den zugrundeliegenden Bedingungen und Kriterien des entsprechenden OEKO-TEX® Standards festgestellt, kann OEKO-TEX® das Zertifikat und/oder die Lizenz und damit die Berechtigung zur Auszeichnung der Ware oder des Betriebs mit dem betreffenden OEKO‑TEX® Kennzeichen bzw. Label mit sofortiger Wirkung entziehen.
  14. Vertraulichkeit
    1. Sämtliche zwischen dem Kunden und OEKO-TEX® und den Prüfinstituten ausgetauschten Informationen und Daten, einschließlich Prüfunterlagen, Prüfergebnissen und Reports usw., werden von den Vertragspartnern vertraulich behandelt und nur im Rahmen des mit dem Vertragsverhältnis verfolgten Zwecks verwendet und unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht. Es werden keine Maßnahmen ergriffen, die zu einer Veröffentlichung führen könnten, es sei denn, dies ist in diesen ANB ausdrücklich vorgesehen.
    2. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung und Verwendungsbeschränkung gemäß Ziffer 14.1 sind solche Informationen ausgenommen, die sich vor ihrer Bekanntgabe durch eine der Parteien bereits im Besitz des Empfängers befanden, zum  Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits öffentlich bekannt sind oder danach ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden. Ferner ausgenommen sind Informationen, welche der Empfänger aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herausgeben muss, wobei hier der Empfänger nach Möglichkeit vor Herausgabe die andere Partei informieren und sich mit ihr über den geringstmöglichen Umfang der Herausgabe zu verständigen versuchen muss.
  15. Datenschutz
    1. OEKO-TEX® verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Soweit der Kunde eine natürliche Person ist, stützt sich OEKO-TEX® hierfür auf die Vertragserfüllung bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen als Rechtsgrund. Im Übrigen stützt sich OEKO-TEX® auf ihr legitimes Interesse, den Vertrag mit dem jeweiligen Kunden erfüllen zu können. Der Kunde sichert zu, dass er alle erforderlichen Maßnahmen (wie z.B. Information oder Einwilligung von Mitarbeitern) getroffen hat, um OEKO-TEX® die Datenverarbeitung gemäßdiesen ANB zu ermöglichen. Bei der Datenverarbeitung werden alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
    2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm übermittelten Daten zwischen OEKO-TEX® und dem zuständigen Prüfinstitut im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses und der gesetzlichen Bestimmungen für die oben genannten oder eigenen Zwecke ausgetauscht, verarbeitet und gespeichert werden können. Eine Liste der Prüfinstitute findet sich in Anlage 1. Für Übermittlungen an Prüfinstitute außerhalb der Schweiz und der EU ergreift OEKO-TEX® die nötigen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten (wie z.B. Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln oder Zertifizierungen), welche der Kunde auf Anfrage einsehen kann.
    3. Die Datenspeicherung erfolgt gemäßdem anwendbaren Datenschutzrecht und nur so lange, wie es der jeweilige Zweck bedarf, wie OEKO-TEX® gesetzlich verpflichtet ist oder ein anderweitiges berechtigtes Interesse besteht (z.B. für Beweiszwecke). Dienstleister werden zudem mittels Auftragsverarbeitungsverträgen auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
    4. OEKO‑TEX® erstellt mit einzelnen angegebenen Daten Statistiken und Benchmarks. Die Daten werden darin nur in anonymisierter bzw. aggregierter Form dargestellt.
  16. Nutzerpflichten für OEKO-TEX® Plattformen
    1. Der Benutzer einer OEKO-TEX® Plattform verpflichtet sich für die einwandfreie Funktion des von OEKO-TEX® zur Verfügung gestellten Systems durch die Anwendung seiner Software und Hardware zu sorgen und sich insbesondere an allfällige gesonderte Nutzungsbestimmungen für die OEKO-TEX® Plattform zu halten.
    2. Der Benutzer hat OEKO-TEX® unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm eine akute oder drohende Beeinträchtigung, Störung und/oder Beschädigung einer OEKO-TEX® Plattform bekannt wird.
    3. Es ist dem Benutzer nicht gestattet, die Zugangsdaten an nicht-autorisierte Dritte weiterzugeben.
  17. Haftung
    1. OEKO-TEX® schließt jegliche Gewährleistung und Haftung soweit gesetzlich zulässig aus.

      OEKO-TEX® gewährleistet weder eine störungsfreie oder fehlerfreie Ausführung der Prüf-, Auditierungs-, Zertifizierungs- und/oder Lizenzierungsleistung noch die Richtigkeit oder Vollständigkeit der daraus entstandenen Arbeitsergebnisse.
    2. OEKO-TEX® übernimmt insbesondere keine Haftung für Ansprüche oder Verbindlichkeiten jeglicher Art, die in Folge von Technikausfällen, Offenlegung von Daten aufgrund von Übertragungsfehlern, unberechtigtenund ungesetzlichen Zugriffen durch Dritte oder infolge sonstiger Handlungen oder Versäumnisse entstehen, die sich einer Kontrolle im üblichen Rahmen von OEKO-TEX® entziehen.
    3. OEKO-TEX® zertifiziert und lizenziert ausschließlich gemäßden Bedingungen und Kriterien der verschiedenen OEKO-TEX® Standards. Die jeweilige Zertifizierung bestätigt keine anderen Eigenschaften der zertifizierten Waren und Betriebe, als die, die Gegenstand der Prüfung, Auditierung, Zertifizierung oder Lizenzierung sind.
    4. OEKO-TEX® haftet insbesondere nicht für Verluste, Forderungen oder Schäden, die dem Kunden oder einer dritten Partei (vollständig oder teilweise) durch vom Kunden bereitgestellte veraltete, falsche oder unvollständige Informationen bzw. durch Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Standards oder Nichtbefolgung der Anweisungen von OEKO-TEX® oder eines Prüfinstituts entstehen.
    5. Die Haftung von OEKO-TEX® für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit –außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen aus der Produkthaftung –ausgeschlossen.Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
    6. Der Kunde hält OEKO-TEX® und die Prüfinstitute schadlos gegenüber allen Verlusten, Schäden, Forderungen und Aufwendungen in Folge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung dieser ANB, für welche er die Verantwortung trägt.
    7. OEKO-TEX® übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zertifikaten, die von Drittanbietern ausgestellt wurden und im Rahmen von Prüfungen, Auditierungen, Zertifizierungen und Lizenzierungen herangezogen werden.
  18. Sprache
    Diese ANB sind in Deutsch und Englisch ausgefertigt. Im Fall von Abweichungen oder Unklarheiten zwischen den Texten gilt die deutsche Fassung als maßgeblich.

    Die gleiche Regel gilt für die spezifischen Dokumente der OEKO-TEX® Standards. Bei Dokumentenausgaben in Deutsch und Englisch hat die deutsche Version Vorrang.
  19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Diese ANB und daraus entstehende Streitigkeiten unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des schweizerischen Rechts. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte in Zürich, Schweiz. OEKO-TEX® ist jedoch befugt, auch am Sitz eines Kunden bzw. eines Prüfinstituts Klage zu erheben.
  20. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten dieser ANB
    1. OEKO-TEX® behält sich das Recht vor, diese ANB jederzeit zu ändern. Nachträgliche Änderungen werden zum Vertragsinhalt, wenn der Kunde auf die Änderungen hingewiesen wurde und die Geschäftsbeziehungen unverändert fortsetzt, sich mit den Änderungen ausdrücklich einverstanden erklärt oder diese nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen seit Notifizierung der Änderungen durch OEKO-TEX® ausdrücklich ablehnt.
    2. Die geltenden ANB können online unter www.oeko-tex.com eingesehen werden.
    3. Diese ANB treten am 1. Januar 2019 in Kraft.