EU-Richtlinie gegen Greenwashing und irreführenden Umweltaussagen

Grüne Marketingaussagen sind in allen Branchen weit verbreitet. Verantwortungsbewusste Konsumenten bemühen sich, das Richtige zu tun, stoßen aber oft auf schwammige Verpflichtungen. Um den Verbrauchern eine Orientierungshilfe zu geben, werden international standardisierte Verfahren und Vorschriften benötigt. Die von der EU im März veröffentlichte Richtline zu umweltfreundlichen Aussagen (Green Claims) ist ein Zeichen für gesetzgeberischen Massnahmen für mehr Transparenz. 
 
Die Richtlinie wird für die Textil- und Lederindustrie einschneidend sein. Worum geht es dabei? Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Elemente. 
 

Aktuelle Probleme:
 

  • 53 % der Green Claims enthalten vage, irreführende oder unbegründete Informationen 

  • 40 % der Claims sind nicht belegt 

  • Die Hälfte aller grünen Gütesiegel bietet nur eine schwache oder gar keine Überprüfungsmöglichkeit 

  • In der EU gibt es 230 Nachhaltigkeitssiegel und 100 Öko-Energie-Siegel mit sehr unterschiedlichen Transparenzstufen 


Lösung:
 

  • Regierungsweite, branchenübergreifende Gesetzesänderungen 

  • Rechtliche Unterstützung und Beratung durch staatliche Institutionen in Bezug auf Lieferkettenprozesse 

  • Hilfestellung für Verbraucher, um bewusste Kaufentscheidungen zu treffen 
     

Die Ziele der EU-Richtlinie:
 

  • Festlegung von Kriterien wie Unternehmen ihre umweltfreundlichen Aussagen und Kennzeichnungen kommunizieren und nachweisen dürfen  

  • Stärkung und Unterstützung der Verbraucher, damit sie verantwortungsvolle Kaufentscheidungen treffen können

 

Die Schlüsselelemente der EU-Richtlinie: 
 


Transparenz: verlässliche und überprüfbare Claims in allen EU-Ländern


Einhaltung von Vorschriften: vergleichbare Regeln und Anforderungen an die Claims in der gesamten EU


Kreislaufwirtschaft und grüne EU-Wirtschaft: verbindliche, wissenschaftlich fundierte und überprüfbare Methoden für Umweltinformationen


Umstellung der Industrie: Die Tätigkeiten der Unternehmen entsprechen den neuen Normen und fördern ein stärkes, kreislauforientiertes Ökosystem


Claims, die von der EUs-Richtlinie ins Visier genommen werden:
 

  • Freiwillige Auslobungen von Unternehmen gegenüber den Verbrauchern

  • Aussagen über die Umweltauswirkungen, die Performance eines Kleidungsstücks sowie das Unternehmen selbst

  • Aussagen, die derzeit nicht durch andere EU-Vorschriften abgedeckt sind


Der aktuelle Vorschlag ist der erste Schritt zur Umsetzung obligatorischer Regelungen. Auch wenn es einige Zeit dauern wird, bis die rechtsverbindlichen Anforderungen in Kraft treten, unterstreicht die Richtlinie bereits die Bedeutung einer korrekten Produktkennzeichnung. Produktkennzeichnung ist die erste Informationsquelle für die Verbraucher. Die Kennzeichnung sollte zuverlässig und transparent sein und auf messbaren Angaben basieren. 

Quelle: European Commission, Green Claims