Zulässige aktive chemische Produkte (ACP)

Grundsätzlich erlaubt der OEKO-TEX® STANDARD 100 den Einsatz aktiv chemischer Produkte (ACP) nicht. Bei manchen Textilien ist der Einsatz von ACP allerdings unvermeidbar. Dort dürfen ACP eingesetzt werden, sofern sie von unabhängigen Toxikologen als unschädlich für die menschliche Gesundheit beurteilt werden. Wenn sie wie vorgesehen eingesetzt werden, dürfen diese ACP sowohl nach OEKO-TEX® ECO PASSPORT zertifiziert als auch in Textilien, die nach STANDARD 100 zertifiziert sind, eingesetzt werden. Die gelisteten ACPs sind selbstverständlich mit der aktuellen europäischen Gesetzgebung konform.

OEKO-TEX® behält sich das Recht vor, ACPs von der Liste zu entfernen, sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht mehr gewährleistet ist.

Welche ACPs sind nach OEKO-TEX® zulässig?

Die Zertifizierung nach OEKO-TEX® STANDARD 100 oder OEKO-TEX® LEATHER STANDARD lässt zwei Gruppen von ACPs zu: biologisch aktive Produkte und flammhemmende Produkte.

Eine Ausnahme bilden flammhemmende Produkte und Ausrüstungen, die auf Antimontrioxid/-pentoxid basieren bzw. diese Substanzen enthalten: für diese Produkte ist eine Zertifizierung gemäß Anhang 6 des STANDARD 100 nicht möglich, auch wenn diese Substanzen ebenfalls aufgelistet sind.

So beantragen Sie eine ACP-Listung

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es zusammen mit allen relevanten Informationen an info@oeko-tex.com.
  2. OEKO-TEX® nimmt Kontakt mit Ihnen auf und schickt Ihnen eine Rechnung, sobald alle notwendigen Informationen korrekt vorliegen.
  3. Nach Zahlungseingang beauftragen wir zwei unabhängige Toxikologen damit, das zu listende ACP zu untersuchen.
  4. Wird das ACP von beiden Toxikologen in seiner korrekten Anwendung als für die menschliche Gesundheit unbedenklich beurteilt, kann es auf der OEKO-TEX®-Homepage gelistet werden.