OEKO-TEX® Neuregelungen 2024 Pressemitteilung

Das Ziel von OEKO-TEX® ist es, Vertrauen innerhalb der Textil- und Lederindustrie und bei ihren Kundinnen und Kunden zu schaffen. Da Vertrauen auf gleichbleibend hoher Qualität beruht, veröffentlicht die OEKO-TEX® Gemeinschaft basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und rechtlichen Entwicklungen auch für das Jahr 2024 die Aktualisierung der geltenden Prüfkriterien, Grenzwerte und Richtlinien für ihre Zertifizierungen und Standards. Mit einer Ausnahme treten die neuen Regelungen nach der regulären Übergangsfrist am 1. April 2024 in Kraft. Für die absichtliche Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS/PFC) in Textilien, Leder und Schuhen gilt bereits ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Grenzwert für Gesamtfluor (TF), der den bisherigen Parameter für extrahierbares organisches Fluor (EOF) 
ersetzt. Weitere Neuregelungen betreffen die Freisetzung von Mikroplastik, den Grenzwert für genetisch veränderte Baumwolle sowie die Aufnahme besonders besorgniserregender Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) in die Grenzwertkataloge. 

PFAS – Neuer Grenzwert für den Gesamtgehalt an Fluor

Angesichts der weit verbreiteten Verwendung von PFAS mit ihren möglichen Auswirkungen auf menschliche Gesundheit und Umwelt sind schnelle Anpassungen erforderlich. OEKO-TEX® hat den Parameter für den extrahierbaren organischen Fluor (EOF) durch einen Grenzwert für den Gesamtgehalt an Fluor (TF) ersetzt. Der neue Grenzwert von 100 mg/kg gilt für OEKO-TEX® STANDARD 100, ECO PASSPORT, LEATHER STANDARD und ORGANIC COTTON ab dem 1. Januar 2024. Diese Aktualisierung ermöglicht es allen OEKO-TEX® Zertifizierungen, mit den US-Vorschriften zu PFAS konform zu bleiben.

OEKO-TEX® STeP: Vermeidung der Freisetzung von Mikroplastik

Der aktualisierte OEKO-TEX® STeP-Standard verlangt von zertifizierten Produktionsstätten, dass sie die Freisetzung von Mikroplastik aus ihren Herstellungsprozessen durch aktive Risikoerkennung und entsprechendes Risikomanagement eindämmen. Denn die Verschmutzung durch Mikroplastik (synthetische Fasern mit einer Länge von weniger als fünf Millimetern) bedroht aquatische Ökosysteme, Meeresorganismen und die menschliche Gesundheit. Mikroplastik kann sowohl beim Waschen als auch bei der Herstellung von Textilien und Bekleidung freigesetzt werden. Der STeP-Standard befasst sich mit den komplexen Herausforderungen, die Mikroplastik in jeder Phase des Produktionsprozesses darstellt. Er zielt u.a. darauf ab, sich als ein Bindeglied zwischen gängiger industrieller Praxis und dem Schutz der Umwelt zu positionieren.

OEKO-TEX® STeP: Weitere Zusammenarbeit mit ZDHC 

OEKO-TEX® und ZDHC (Zero Discharge of Hazardous Chemicals Programme) bauen ihre Zusammenarbeit weiter aus. Ab dem Jahr 2024 erhalten OEKO-TEX® STeP-zertifizierte Unternehmen neue Rabatte für das ZDHC Supplier to Zero Programm: 
- ZDHC Foundation Level (Level 1) - Gebührenbefreiung für STeP-zertifizierte Betriebe
- ZDHC Progressive Level (Level 2) - 50% Rabatt für STeP-zertifizierte Betriebe
STeP-zertifizierte Unternehmen, die teilnehmen möchten, können sich gerne an ihr OEKO-TEX® Prüfinstitut wenden.

OEKO-TEX® LEATHER STANDARD: Rückverfolgbarkeit von Ledermaterialien

In Einklang mit der neuen Verordnung der EU über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, wird der OEKO-TEX® LEATHER STANDARD die Rückverfolgbarkeit von Ledermaterialien forcieren und einen Herkunftsnachweis für Materialien verlangen. Die im Sommer 2023 verabschiedete EU-Verordnung European Union (EU) Deforestation-free Regulation (EUDR), Verordnung (EU) 2023/1115 – legt strenge Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen oder ausführen.

OEKO-TEX® ORGANIC COTTON: Anpassung der Grenzwerte für gentechnisch veränderte Baumwolle

Die Zertifizierung OEKO-TEX® ORGANIC COTTON hat die zuverlässige Kennzeichnung von Bio-Baumwoll-Textilien zum Ziel. Nach der qualitativen DNA-Analyse des Probenmaterials, bei der geprüft wird, ob eine Probe gentechnisch veränderte Baumwolle enthält, zeigt die Quantifizierung den Anteil gentechnisch veränderter Baumwolle. Zusätzlich zur Schadstoffprüfung fordert OEKO-TEX® ORGANIC COTTON einen Anteil von weniger als fünf Prozent gentechnisch verändertem Material. Dies ist ein Rückgang gegenüber dem bisherigen Grenzwert, welcher zehn Prozent betrug. Auch der verschärfte Grenzwert berücksichtigt weiterhin unvermeidbare Verunreinigungen.

Neuerungen in den Grenzwertkatalogen

OEKO-TEX® hat bei den Zertifizierungen STANDARD 100 LEATHER STANDARD, ORGANIC COTTON und ECO PASSPORT einige besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) wie z. B. Bis(4-chlorphenyl) sulfon oder das Lösemittel 1,4-Dioxan, neu in die Grenzwertkataloge aufgenommen. Diese Substanzen können ernste Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. 
Generell bewirken strenge Anforderungen für Rückstände von bestimmten Substanzen eine Verringerung der Belastung für Umwelt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.

Hier finden Sie die Neuregelungen 2024 für alle OEKO-TEX® Standards.

Darüber hinaus wird OEKO-TEX® die Neuregelungen 2024 in einem kostenlosen Webinar am 16. Januar 2024 vorstellen. Registrieren Sie sich hier.

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